Schwanenwall 8-10 • 44135 Dortmund
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Gerade im Bereich des Familienrechts kann eine frühzeitige Beratung viele Unannehmlichkeiten vermeiden und sogar erhebliche Kosten einsparen, die sonst vielleicht im Zusammenhang mit Problemen während der Trennungsphase und dem Scheidungsverfahren auftreten. Gerne beantworte ich Ihnen - allein oder als Paar, das die Trennung beabsichtigt - Ihre Fragen zu





  • Trennung / Scheidung
  • Unterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung


  • Auch in anderen Bereichen des Famlienrechts stehe ich natürlich gern zu Ihrer Verfügung, etwa bei Fragen zu Eheverträgen, in Vaterschaftsangelegenheiten oder bei allen Fragen rund um Betreuung und Pflegschaft.

    Trennung und Ehescheidung
    Ein Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung bei beabsichtigter Trennung und Scheidung. Damit einher gehen die Fragen nach Ausgleichsansprüchen (beispielsweise des sog. "Zugewinns"), Abfindung oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs und Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens und auch danach - sowohl für sich selbst, als auch für gemeinsame Kinder.

    Wünschen beide Ehepartner die Scheidung, ist in der Regel nur 1 Rechtsanwalt erforderlich. Bereits hierdurch können erhebliche Kosten gespart werden.


    Scheidung online
    Eine zeitaufwendige Besprechung in meinen Büroräumen ist bei der Scheidung online nicht erforderlich. Die Angelegenheit kann schnell und unkompliziert auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg (E-Mail, Telefon, Fax- oder Postweg) besprochen werden. Füllen Sie einfach das Formular "Scheidung online"aus und senden Sie es per E-Mail, Brief oder Telefax an mein Büro. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Unterhalt
    Gerade im Bereich des Unterhalts ist eine fachliche juristische Beratung heutzutage nahezu unumgänglich. Die Unterhaltsbestimmungen sind inzwischen derart komplex geregelt, dass es leicht passieren kann, dass Sie zu lange oder zu viel Unterhalt zahlen - oder ohne es vielleicht zu wissen, berechtigte Ansprüche verlieren. Gerade im Bereich des Unterhalts ist eine nachträgliche Geltendmachung häufig unmöglich.